Allgemeine Geschäftsbedingungen von SilverFit

Zuletzt aktualisiert: 2 Januar, 2025
1. Gesetzliche Bestimmungen

Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und sonstigen Rechtshandlungen von SilverFit B.V. unterliegen niederländischem Recht, unabhängig von dem Ort, an dem die Bestellung tatsächlich ausgeführt wird. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Definitionen verwendet, sowohl im Singular als auch im Plural.
  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ungeachtet der Form, in der sie bekannt gemacht werden (auf Papier oder elektronisch, z. B. über die Website von SilverFit B.V.).
  2. SilverFit B.V.: der Handelsname des Unternehmens, das als solcher im Handelsregister unter der Nummer 24438852 (Handelskammer Rotterdam) eingetragen ist, sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen.
  3. Kunde: die Partei, an die sich das Angebot von SilverFit B.V. richtet, mit der SilverFit B.V. den Vertrag geschlossen hat oder zu deren Gunsten die Rechtshandlung vorgenommen wird, auf deren Grundlage die Produkte oder Dienstleistungen an diese Partei geliefert werden.
  4. Produkte: alle Waren, die Gegenstand einer Verhandlung, eines Angebots, eines Kostenvoranschlags, eines Vertrags oder einer anderen Rechtshandlung im Verhältnis zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden sind.
  5. Dienstleistungen: alle Arbeiten und sonstigen Tätigkeiten, die Gegenstand einer Verhandlung, eines Angebots, eines Kostenvoranschlags, einer Vereinbarung oder eines anderen Rechtsakts in der Beziehung zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden sind.
3. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verhandlungen, Angebote, Offerten, Verträge und andere Rechtshandlungen, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich, elektronisch oder in einer anderen Form erfolgen, und sind Teil davon, was die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch SilverFit B.V. an oder zugunsten des Kunden betrifft.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Produkte und/oder Dienstleistungen, die SilverFit B.V. ganz oder teilweise von Dritten bezogen hat und die SilverFit B.V. dem Kunden liefert, unabhängig davon, ob sie verarbeitet wurden oder nicht, sowie für Produkte und/oder Dienstleistungen, die dem Kunden von einem Dritten auf Anweisung von SilverFit B.V. zur Ausführung des Angebots, der Offerte, des Vertrags oder einer anderen Rechtshandlung geliefert werden.
  3. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von den zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden vereinbart wurden. SilverFit B.V. lehnt die Anwendbarkeit von allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden ausdrücklich ab.
  4. SilverFit B.V. lehnt die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden ausdrücklich ab.
  5. Wenn und soweit eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. SilverFit B.V. und der Kunde werden sich über eine neue Bestimmung verständigen, die die nichtige/nichtige Bestimmung ersetzen soll, wobei der Zweck der nichtigen/nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird.
  6. Sollte sich eine Bestimmung der zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträge mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SilverFit B.V. überschneiden, haben die Bedingungen der geschlossenen Verträge Vorrang.
4. Angebote, Kostenvoranschlag und Vertrag
  1. Alle Angebote von SilverFit B.V. sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Die Angebote von SilverFit B.V. sind für den im Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Wenn keine Laufzeit angegeben ist, gilt das Angebot bis zwei (2) Monate nach dem Datum, an dem das Angebot abgegeben wurde.
  3. Verträge kommen dadurch zustande, dass SilverFit B.V. den vom Kunden schriftlich erteilten Auftrag annimmt, oder in dem Moment, in dem SilverFit B.V. mit der Ausführung eines Auftrags beginnt.
5. Preise und Tarife
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verhandlungen, Angebote, Offerten, Verträge und andere Rechtshandlungen, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich, elektronisch oder in einer anderen Form erfolgen, die die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch SilverFit B.V. an oder zugunsten des Kunden betreffen, und sind Bestandteil dieser.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Produkte und/oder Dienstleistungen, die SilverFit B.V. ganz oder teilweise von Dritten bezogen hat und die SilverFit B.V. an den Kunden liefert, unabhängig davon, ob sie verarbeitet wurden oder nicht, sowie für Produkte und/oder Dienstleistungen, die dem Kunden von einem Dritten auf Anweisung von SilverFit B.V. zum Zwecke der Durchführung des Angebots, der Offerte, des Vertrags oder eines anderen Rechtsakts geliefert werden.
6. Änderungen des Auftrags oder zusätzliche und weniger Arbeit
  1. Alle Preise und Tarife sind in Euro angegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Alle angegebenen Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie zuzüglich Reise- und Unterbringungskosten und Zusatzarbeiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. SilverFit B.V. ist berechtigt, die vereinbarten Preise/Tarife zu erhöhen, wenn SilverFit B.V. nachweisen kann, dass zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisänderungen, z.B. in Bezug auf Material und Löhne oder andere Faktoren, eingetreten sind, obwohl diese zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots oder der Festlegung der Preise absehbar waren.
  4. Vereinbarte Tarife werden von SilverFit B.V. in jedem Fall jährlich gemäß der VPI-Indexzahl „Alle Haushalte“ angepasst.
  5. Nur wenn die Preis- oder Tariferhöhung mehr als 10% beträgt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit SilverFit B.V. aufzulösen.
  6. Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag ab diesem Zeitpunkt bis zum Datum der vollständigen Zahlung (wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird) oder die gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher sind, dies alles unbeschadet der weiteren Rechte von SilverFit B.V..
  7. Wenn SilverFit B.V. zum Inkasso übergeht, ist der Kunde verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich aller von externen Sachverständigen berechneten Kosten zusätzlich zu den gerichtlich festgestellten Kosten, die mit der Eintreibung dieser Forderung oder der Wahrung seiner Rechte auf andere Weise zusammenhängen, in voller Höhe zu zahlen, wobei der Betrag auf mindestens 15 % des Gesamtbetrags zuzüglich der zu zahlenden Mehrwertsteuer festgelegt wird.
7. Risiko und Haftung
  1. Der Kunde akzeptiert, dass die Zeitplanung des Auftrags beeinträchtigt werden kann, wenn die Parteien zwischenzeitlich eine Erweiterung oder Änderung der Vorgehensweise, der Arbeitsmethode oder des Umfangs des Auftrags und/oder der daraus resultierenden Arbeiten vereinbaren.
  2. Wenn in Absprache mit dem Kunden von der ursprünglichen Vereinbarung zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden abgewichen wird, werden die daraus resultierenden Kosten für zusätzliche Arbeiten dem Kunden zu den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preisen und/oder Tarifen in Rechnung gestellt.
8. Ausgeliehene Produkte
  1. Wenn dem Kunden ein Produkt leihweise überlassen wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, das Produkt nach Ablauf des Vertrages in gutem Zustand an SilverFit B.V. zurückzugeben.
  2. Wenn die geliehenen Produkte beschädigt werden, haftet der Kunde dafür. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für eine Versicherung gegen Schäden an den Produkten.
9. Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum
  1. Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an sämtlicher Software, Ausrüstung oder anderen Materialien, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Analysen, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote sowie vorbereitende Materialien dazu, liegen ausschließlich bei SilverFit B.V. oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt nur die in diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte und Befugnisse und darf die Software oder andere Materialien nicht vervielfältigen oder Kopien davon anfertigen.
  2. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte von der Software, den Geräten oder Materialien zu entfernen oder zu verändern, einschließlich der Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Software.
  3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte von der Software, den Geräten oder Materialien zu entfernen oder zu verändern, einschließlich der Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Software.
  4. SilverFit B.V. ist es gestattet, in der von ihr bereitgestellten Software Daten über Transaktionen, Leistungen und sonstige Nutzungen zu speichern, die u.a. zur Verbesserung des Systems verwendet werden können.
  5. SilverFit B.V. stellt den Kunden von jeglichen Rechtsansprüchen gegen den Kunden frei, die auf der Behauptung beruhen, dass von SilverFit B.V. entwickelte Software, Geräte oder Materialien ein in den Niederlanden geltendes geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht verletzen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde SilverFit B.V. unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Rechtsanspruchs informiert und die Bearbeitung des Falles, einschließlich des Abschlusses etwaiger Vergleiche, vollständig SilverFit B.V. überlässt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde der SilverFit B.V. die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, damit die SilverFit B.V. sich, gegebenenfalls im Namen des Kunden, gegen diese Rechtsansprüche verteidigen kann.
  6. Diese Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn und soweit die betreffende Rechtsverletzung mit Änderungen zusammenhängt, die der Kunde an der Software, den Geräten oder den Materialien vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ, obwohl dies nicht zulässig ist. Wenn unwiderruflich rechtskräftig festgestellt wurde, dass die von SilverFit B.V. entwickelte Software, Geräte oder Materialien ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, oder wenn SilverFit B.V. der Ansicht ist, dass eine solche Verletzung wahrscheinlich ist, nimmt SilverFit B. V. die gelieferte Ware gegen Gutschrift der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen oder dafür sorgen, dass der Kunde die gelieferte Ware oder funktional gleichwertige andere Software, Geräte oder Materialien ungestört weiter nutzen kann.
10. Inspektion und Beschwerden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Produkte und Dienstleistungen unmittelbar nach der Lieferung auf mögliche Mängel oder andere Unzulänglichkeiten zu überprüfen.
  2. Ist der Kunde der Ansicht, dass ein von der SilverFit B.V. geliefertes Produkt oder eine von der SilverFit B.V. erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, muss der Kunde die SilverFit B.V. innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung bzw. 5 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den von ihm behaupteten Mangel vernünftigerweise hätte erkennen können, schriftlich darüber informieren.
  3. Etwaige Einwände des Kunden gegen eine Rechnung von SilverFit B.V. oder einen von SilverFit B.V. automatisch eingezogenen Betrag müssen SilverFit B.V. innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder dem Datum des automatischen Einzugs schriftlich mitgeteilt werden.
11. Vertraulichkeit (Verschwiegenheit)
  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie über das Geschäft der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln. Dem Kunden ist bekannt, dass die zur Verfügung gestellte Software, Ausrüstung und andere Materialien vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von SilverFit B.V. oder deren Lizenzgebern enthalten können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Software, Geräte und Materialien geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen die Nutzung zu gestatten und sie nur für den Zweck zu nutzen, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Die Parteien übertragen diese Verpflichtung auch auf ihre Mitarbeiter sowie auf Dritte, die von ihnen für die Ausführung des Vertrags zwischen den Parteien eingeschaltet werden.
  2. Informationen gelten als vertraulich, es sei denn, sie wurden von einer der Parteien als nicht vertraulich bezeichnet und/oder waren bereits in irgendeiner Weise öffentlich, bevor sie von einer der Parteien offengelegt wurden.
  3. SilverFit B.V. ist berechtigt, den Namen des Kunden in seinen Erklärungen gegenüber Dritten zu verwenden, es sei denn, der Kunde teilt schriftlich mit, dass er dies nicht wünscht.
12. Höhere Gewalt
  1. Es handelt sich nicht um ein zurechenbares Versäumnis seitens SilverFit B.V., wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, worunter Computerausfälle, Stromausfälle, Krankheit des Personals und alle externen Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die SilverFit B.V. keinen Einfluss hat, fallen.
  2. Wenn der Zeitraum der höheren Gewalt länger als 60 (sechzig) aufeinanderfolgende Tage gedauert hat, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen, ohne dass SilverFit B.V. verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der dem Kunden durch diese Auflösung entsteht. SilverFit B.V. hat Anspruch auf die Bezahlung aller Produkte und/oder Dienstleistungen, die dem Kunden bis zum Zeitpunkt der Auflösung zur Verfügung gestellt wurden.
13. Vorläufige Beendigung
  1. SilverFit B.V. ist berechtigt, die zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträge vorzeitig zu kündigen. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten.
  2. Jede Partei ist berechtigt, die zwischen der SilverFit B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträge außergerichtlich aufzulösen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus den Verträgen schuldhaft nicht erfüllt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem sie ordnungsgemäß schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Die Auflösung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf bereits von SilverFit B.V. gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen, es sei denn, SilverFit B.V. befindet sich in Bezug auf das betreffende Produkt und/oder die betreffende Dienstleistung in Verzug.
  3. SilverFit B.V. hat das Recht, die mit dem Kunden geschlossenen Verträge ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten sofort zu kündigen, unter anderem in jedem der folgenden Fälle: Der Kunde zahlt SilverFit B.V. eine Rate des gemäß den zwischen SilverFit B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträgen geschuldeten Betrags nicht zum Fälligkeitstermin, unabhängig davon, ob der Kunde in Verzug gesetzt wurde oder nicht;

    1. Der Kunde erfüllt eine Verpflichtung, die sich aus den zwischen ihm und SilverFit B.V. geschlossenen Verträgen ergibt, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß oder begeht eine dem entgegenstehende Handlung;
    2. Der Kunde, der eine natürliche Person ist, stirbt, unter Vormundschaft gestellt wird oder anderweitig die freie Verfügungsgewalt über das Vermögen des Kunden verliert;
    3. Der Kunde beantragt einen (vorübergehenden) Zahlungsaufschub oder Konkurs oder wird für insolvent erklärt;
    4. Der Kunde, bei dem es sich um eine juristische Person oder ein Unternehmen handelt, beschließt, die juristische Person oder das Unternehmen zu liquidieren, sein Geschäft ganz oder teilweise einzustellen oder sein Geschäft ganz oder teilweise in ein anderes Land zu verlagern, als das, in dem der Kunde gemäß den mit SilverFit B.V. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschlossenen Verträgen ansässig ist, oder der Kunde beschließt, ein solches Geschäft einzustellen oder zu verlagern;
    5. Der Kunde das Land, in dem er zum Zeitpunkt des Abschlusses der mit SilverFit B.V. geschlossenen Verträge seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung hatte, verlässt oder dies aus triftigen Gründen und/oder aufgrund von Befürchtungen des Kunden zu befürchten ist;
    6. Ein wesentlicher Teil des Vermögens des Kunden bzw. der Schulden des Kunden gepfändet wird oder diese Vermögenswerte von einer Pfändung oder anderen rechtlichen Maßnahmen bedroht sind;
    7. Wenn der Auftraggeber bei Abschluss der mit SilverFit B.V. geschlossenen Vereinbarungen falsche Angaben gemacht hat oder SilverFit B.V. nicht über Tatsachen oder Umstände informiert hat, deren Bedeutung nach Auffassung von SilverFit B.V. derart ist, dass SilverFit B.V. die mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen nicht oder nicht unter denselben Bedingungen abgeschlossen hätte, wenn SilverFit B.V. den richtigen Sachverhalt gekannt hätte;
    8. Die Satzung oder die Vorschriften des Auftraggebers, der eine juristische Person ist, werden geändert oder es tritt eine Änderung hinsichtlich der Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Anteilseigner oder der tatsächlich führenden Personen des Auftraggebers ein, soweit diese Umstände nach vernünftigem Ermessen von SilverFit B.V. eine erhebliche Erhöhung der Risiken für SilverFit B.V. mit sich bringen;
    9. Die Versicherung der Produkte durch Versicherer wird gekündigt, oder die Versicherungspolice wird storniert, oder eine bestehende Versicherung wird nicht verlängert und bei anderen Versicherungsunternehmen kann keine ausreichende Deckung gemäß der Einschätzung von SilverFit B.V. erlangt werden;
    10. Es wird Schaden am Objekt verursacht, der nicht durch die Versicherung gedeckt ist oder bei dem die Versicherer SilverFit B.V. anderweitig keine Entschädigung leisten;
    11. Im Falle des Verlusts (einschließlich Diebstahl und Unterschlagung) der von SilverFit B.V. dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte, der vollständigen Zerstörung der Produkte oder wenn die Produkte ganz oder teilweise aus anderen Gründen in die Gewalt des Auftraggebers entfallen;
    12. Es tritt eine andere Situation ein, aufgrund derer die Rechte von SilverFit B.V. in Bezug auf die Produkte gefährdet sein könnten oder die Befürchtung besteht, dass die Kontinuität des Auftraggebers nicht länger gewährleistet ist;
  4. Die vorzeitige Beendigung gemäß Absatz 1 und 3 dieses Artikels sowie die Auflösung gemäß Absatz 2 dieses Artikels entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht für bereits von SilverFit B.V. gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen, es sei denn, SilverFit B.V. ist bezüglich dieses bestimmten Produkts und/oder dieser bestimmten Dienstleistung in Verzug. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zahlungspflicht sofort zu erfüllen und sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, Schäden und Zinsen zu erstatten.
  5. Unmittelbar nach Beendigung der zwischen SilverFit B.V. und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen, aus welchem Grund auch immer, verliert der Auftraggeber das Recht auf Nutzung der zur Verfügung gestellten Produkte und/oder Ergebnisse von Dienstleistungen und ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Produkte sowie alle Exemplare von Dokumentationen und anderen Materialien, die im Rahmen der Vereinbarungen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, unverzüglich in gutem und ursprünglichem Zustand an SilverFit B.V. zurückzugeben.
  6. Alle mit der Rückgabe gemäß Absatz 5 dieses Artikels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
14. Gesamtschuldnerische Haftung

Wenn die Vereinbarungen von SilverFit B.V. mit mehreren Personen und/oder juristischen Personen als Auftraggeber geschlossen wurden, haften alle diese Personen und/oder juristischen Personen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus den Vereinbarungen ergeben.

15. Übertragung an Dritte
  1. SilverFit B.V. ist jederzeit berechtigt, die Produkte, unter Wahrung ihrer Verpflichtungen aus den mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen und ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber, an Dritte zu übertragen oder darauf ein beschränktes Recht zu begründen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Rechte und/oder Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SilverFit B.V. an Dritte zu übertragen.
  2. SilverFit B.V. ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Verpflichtungen aus den mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen.
16. Sonstige Bestimmungen
  1. Falls der Auftraggeber gegen seine Verpflichtungen aus den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Vereinbarung(en) verstößt, wird er ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, eine Strafe von € 50.000,- für jeden Verstoß zahlen sowie eine Strafe von € 5.000,- für jeden Tag, an dem der Verstoß fortdauert, unbeschadet des Rechts von SilverFit B.V., stattdessen vollständigen Schadenersatz zuzüglich Kosten und Zinsen zu verlangen, soweit der tatsächlich erlittene Schaden die vereinbarte Strafe übersteigt.
  2. SilverFit B.V. ist berechtigt, (Teile von) SilverFit bei Wartung, Reparatur, Erneuerung oder in anderen Fällen zu ersetzen und/oder zu ändern, sofern SilverFit B.V. dem Auftraggeber eine vergleichbare Qualität und/oder Funktionalität liefert.
  3. Streitigkeiten zwischen SilverFit B.V. und dem Auftraggeber, die aus oder im Zusammenhang mit Verhandlungen, Angeboten, Offerten, Vereinbarungen und anderen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch SilverFit B.V. resultieren, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht am tatsächlichen Sitz von SilverFit B.V. vorgelegt.
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